Eine Erstberatung berechne ich mit € 170,00 Euro plus Umsatzsteuer. Wenn Sie mich mandatieren, berechne ich einen Stundensatz von € 200,00 zuzüglich kleinerer Auslagentatbestände und Umsatzsteuer. In aller Regel wird diese „vereinbarte Vergütung“ über der „gesetzlichen Vergütung“ nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) liegen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Ihr konkretes Problem versichert ist, trägt die Versicherung nur die gesetzliche Vergütung. Und auch im Falle eines erfolgreichen Verfahrens schuldet die Gegenseite nur die gesetzliche Vergütung. Die verbleibende Differenz zur vereinbarten Vergütung tragen in jedem Falle Sie.